Pyrotechnische Artikel werden in folgende Klassen eingeteilt:
F1 Artikel ab 12 Jahren
F2 Artikel ab 16 Jahren
F3 und F4 nur für Pyrotechniker
Also Mamas und Papas kommt bitte beim Kauf mit, da wir uns an die Altersgrenzen strikt halten müssen.
Seit 4. Juli 2013 dürfen Schweizer Kracher, die sogenannten Piraten, nicht mehr verkauft werden. Sollten Sie noch welche im Besitz haben, dürfen Sie diese noch bis zum 4. Juli 2017 zünden.
Nachdem 4. Juli 2017 ist der bloße Besitz der Schweizer Kracher strafbar.